Sie denken ebenfalls darüber nach, den Kölner Zoo zu unterstützen? Weil Ihnen Tiere am Herzen liegen, Sie für Natur- und Artenschutz eintreten und eine der traditionsreichsten gemeinnützigen Institutionen des Rheinlands fördern wollen? Sie suchen dafür nach einer für Sie individuell passenden Möglichkeit?
Mit einer Spende in das Vermögen der „Hans-und-Waltraud-Korbmacher-Stiftung“ als sogenannte Zustiftung können Sie den Zoo sinnvoll unterstützen – und gleichzeitig effizient und ohne bürokratische Aufwände an die bestehenden Strukturen einer rechtskräftig anerkannten Stiftung anknüpfen.
Das Team der „Hans-und-Waltraud-Korbmacher-Stiftung“ berät Sie gern.
Übrigens: Der Kölner Zoo ist eine gemeinnützige, steuerbefreite Einrichtung. Das bedeutet, dass im Erbfall keinerlei Erbschaftssteuer anfällt und jeder Euro zu 100 Prozent beim Zoo direkt ankommt. Auf Wunsch verewigen wir Gönner mit hochwertigen Plaketten an unseren Tiergehegen. So bleibt Ihr Name für die Nachwelt an einem würdigen Platz erhalten!
Es gibt viele gute Gründe, den Kölner Zoo mit einer Zuwendung zu bedenken:
Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, um Ihren Kölner Zoo auch für künftige Generationen zu bewahren.
Der Kölner Zoo ist als gemeinnütziges Unternehmen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig befreit. Ihre Zu-wendungen gehen steuerfrei an den Kölner Zoo.
Wer seinen Nachlass rechtzeitig regelt, sagt klar und selbstbestimmt, was mit seinen eigenen Vermögenswerten passiert.
Der Kölner Zoo geht verantwortlich und sorgfältig mit Erbschaften und Trauerspenden um.
Wir versichern Ihnen schon jetzt, Ihr Erbe ausschließlich zur Verbesserung und Erhaltung unserer Tieranlagen einzusetzen.
Sie wollen mit uns in Kontakt treten, haben Fragen und Anregungen – oder interessierten sich für eine Zustiftung? Melden Sie sich gern!
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